30.09.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Begründung einer einkommens- und vermögensunabhängigen Eingliederungshilfe anhand der UN-BRK

Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist ein Verstoß gegen die Verfassung und unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Larissa Rickli und Anne Wiegmann von der Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte haben im September 2013 im Auftrag der ISL ein Gutachten zum Thema erstellt. Sie kommen darin zu dem Ergebnis, dass die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar ist und einen Verstoß gegen die Verfassung darstellt. Die Autorinnen empfehlen eine entsprechende Änderung der deutschen Rechtslage: Der Gesetzgeber sei aufgefordert, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herauszulösen und zu gewährleisten, dass sie in Zukunft als eigenständige Leistung bedürftigkeitsunabhängig gewährt würde.

Details zum Gutachten sind in der Nachrichtenseite der ISL unter folgendem Link abrufbar: Gutachten: Einkommensanrechnung verstößt gegen Verfassung vom 12.09.2013

Direktlink zum Gutachten als PDF (390 KB)

(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V.)


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