24.10.2008 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Behandlungspflege in der Behindertenhilfe – Leitlinie für stationäre Einrichtungen

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben für die Behandlungspflege in der Behindertenhilfe eine Leitlinie für stationäre Einrichtungen erarbeitet. Sie ist seit dem 24. Oktober 2008 gültig. Sie soll zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur Transparenz gegenüber Klienten und Leistungsträgern beitragen.

Die Leitlinie bildet einen Rahmen, der von den Trägern der Behandlungspflege vor Ort eigenverantwortlich ausgestaltet werden soll. Ziel ist es, die Teilhabechancen von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe zu verbessern. Ihr Recht auf Selbstbestimmung und die Gestaltung der Hilfen unter einem einheitlichen Konzept sollen gewährleistet sein.

Nach Ansicht der Fachverbände ist die Leitinie notwendig, da gesetzliche Regelungen und verbindliche Begriffsbestimmungen zur Behandlungspflege in der Behindertenhilfe fehlen und nicht ohne weiteres durch die Übertragung von Bestimmungen aus anderen Bereichen (z. B. Pflegeversicherung) ersetzt werden können.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher und mehrfacher Behinderung in Deutschland. 

Hier finden Sie die Leitlinie zum Download: "Behandlungspflege in der Behindertenhilfe – Leitlinie für stationäre Einrichtungen" Dezember 2008 (PDF, 215 KB)

(Quelle: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung)


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