06.04.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Behinderte Juristinnen und Juristen nehmen Stellung zum Arbeitsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein Bundesteilhabegesetz geäußert. In dem 35 Seiten starken Papier setzt sich das FbJJ mit 15 Themenkomplexen des Gesetzesentwurfs auseinander.

Aufgrund der Vorläufigkeit des Arbeitsentwurfs des BMAS, der vom 18. Dezember 2015 stammt, könne man sich nicht mit allen einzelnen Vorschriften auseinandersetzen, schreibt das FbJJ in seiner Stellungnahme. Mit Stand vom 4. April 2016 werden in dem Papier jedoch folgende Punkte kritisiert und Vorschläge für Verbesserungen gemacht:

  • Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts in der Eingliederungshilfe
  • „Zwangspoolen“ in § 113 Abs. 2 SGB IX
  • Unzureichende Verbesserung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Fehlen der Persönlichen Assistenz als Leistungsform
  • Ungeeignete Regelung des ‚Budgets für Arbeit‘
  • Ungenügende Regelung der Unterstützungsleistungen
  • Schnittstelle zur Hilfe zur Pflege
  • Leistungseinschränkungen im Bereich der Eingliederungshilfe
  • Einschränkung des Personenkreises
  • Schwächung des SGB IX als Verfahrens- und Leistungsrecht
  • Nichtberücksichtigung der Blindenhilfe
  • Verweigerung eines Teilhabegeldes
  • Leistungsausschluss von Ausländerinnen und Ausländern sowie Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Festhalten am Verbot einer neuen Ausgabendynamik
  • Abkehr vom Vorhaben, Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgesystem herauszulösen

Weitere Informationen:

Die Stellungnahme des FbJJ wurde auf der Website www.teilhabegesetz.org veröffentlicht:

Vorläufige Stellungnahme des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) – Diskussionsstand des Gesetzentwurfs: 18. Dezember 2015, Bearbeitungsstand der Stellungnahme: 04.04.2016  

(Quelle: Website www.teilhabegesetz.org)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.