28.11.2012 Politik

Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung außerhalb der Fürsorge

Seit Jahren versuchen die Länder zusammen mit dem Bund, die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu zu regeln. Bei den Verhandlungen zum Fiskalvertrag im Sommer dieses Jahres einigten sich Bund und Länder, Regelungen der Eingliederungshilfe durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen.

Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie die Landesbehindertenbeauftragten aus Hamburg, Ingrid Körner, Niedersachsen, Karl Finke und Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, nahmen an dem Gespräch teil und fordern im Hinblick auf die Ende November bevorstehende Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Korrekturen.

"Die am 22. Oktober vorgestellten Ergebnisse erreichen bei weitem nicht die von Bund und Ländern selbst gesteckten Ziele. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie die von Bund und Ländern angestrebte Personenzentrierung verwirklicht werden soll. Es zeichnet sich etwa ab, dass die Hürden für alternative Leistungsanbieter zu Werkstätten für behinderte Menschen viel zu hoch sein werden. Wer gehofft hatte, Unterstützungen zukünftig flexibel einsetzen zu können, muss von den nun vorliegenden Ergebnissen bitter enttäuscht sein", so die Beauftragten.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.11.2012 des Bundesbehindertenbeauftragten

 


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