27.11.2019 Politik

Behindertenbeauftragte fordern weitere Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben nach ihrer Konferenz am 21. und 22. November in Bad Gögging (Bayern) eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie dazu aufrufen, die digitale Barrierefreiheit noch entschlossener und konsequenter umzusetzen. Ziel müsse eine barrierefreie digitale Welt sein.

Zur 58. Konferenz der Behindertenbeauftragten hatte Holger Kiesel, Beauftragter der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, nach Bad Gögging eingeladen. Rückblickend sagte Kiesel: „Die digitale Welt ist nicht mehr wegzudenken aus unserem Alltag. Auch Menschen mit Behinderung nutzen diese neuen Möglichkeiten und haben dadurch auch bessere Chancen denn je, stärker teilhaben zu können – vorausgesetzt die digitale Welt ist barrierefrei. Mit der Bad Gögginger Erklärung zeigen wir, dass uns dieses Thema wichtig ist und besonders am Herzen liegt, denn es betrifft jeden Lebensbereich.“

Ergänzend sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel: „Barrierefreiheit ist kein ‚nice to have‘ oder der Wunsch einer kleinen Gruppe. Sie ist ein verbrieftes Recht, das sich aus dem Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt. Das gilt insbesondere auch für den Bereich Digitalisierung und auch für private Anbieter. Wir haben die Chance, durch Barrierefreiheit im digitalen Bereich Qualitätsstandards für einen modernen Staat und eine moderne Gesellschaft zu setzen. Dafür muss sie jedoch von Beginn an mitgedacht und mitgeplant werden. Davon profitieren alle, Menschen mit und ohne Behinderungen.“

Die Behindertenbeauftragten fordern u. a.

  • Verbesserungen der Barrierefreiheit für Webseiten, Apps und Software – auch von privaten Anbietern
  • eine barrierefreie Gestaltung der digitalen Arbeitswelt
  • verschiedene Benutzerschnittstellen für Geräte und das Einhalten des 2-Sinne-Prinzips
  • die Anpassung von gesetzlichen Regelungen und Nutzung von Ermessensspielräumen, u. a. die zügige Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 vom 17. April 2019 zu Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
  • eine verpflichtende Verankerung der digitalen Barrierefreiheit als Querschnittsthema in Studiengängen und Ausbildungen.

Für die konsequente Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit sei im Sinne der UN-BRK unbedingt erforderlich, Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache einzubeziehen, um die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit zu testen und zu gewährleisten.

Die Erklärung ist unter folgendem Link abrufbar: Bad Gögginger Erklärung vom 22. November 2019

Bereits im Vormonat hatte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hingewiesen, dass blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland darum kämpfen müssten, bei der Digitalisierung nicht abgehängt zu werden: „Digitale Barrierefreiheit noch viel zu selten“ (DBSV-Pressemitteilung vom 10. Oktober 2019)

(Quelle: Bundesbehindertenbeauftragter, DBSV)


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