10.02.2022 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Beratung für mehr Teilhabe: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, benötigen in der Regel Informationen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zu möglichen Förderungen und entsprechenden Trägern. Hierfür richten die Integrationsämter derzeit in allen Bundesländern neue Ansprechstellen für Arbeitgeber ein.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde der § 185a SGB IX eingeführt, der den Integrationsämtern ab 1. Januar 2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Errichtung von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ überträgt. Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) gehört es, mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes als Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über Leistungen zu informieren und diese gegebenenfalls abzuklären. Daneben können die Ansprechstellen auch bei anderen Trägern eingerichtet werden. Finanziert werden die Ansprechstellen aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht.

Die Ansprechstellen sollen schnell zu erreichen sein, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber proaktiv ansprechen, beraten und als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen. Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, sind die Ansprechstellen den Arbeitgebern auch bei Anträgen behilflich, klären z. B. welche Leistungsträger zuständig sind und begleiten sie im weiteren Verfahren.

Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Drei Viertel der Arbeitgeber erfüllten diese Verpflichtung 2019 nach einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) teilweise oder sogar ganz. Allerdings seien nur knapp 60 Prozent aller Unternehmen mit Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausreichend über eine behindertengerechte Arbeitsgestaltung und z. B. über Hilfsmittel informiert. Lediglich 45 Prozent hätten angegeben, über ausreichende Informationen zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern mit Behinderungen zu verfügen.

Weitere Informationen:

BIH-Empfehlung zu § 185a SGB IX

IW-Nachricht: Teilhabe: Neue Ansprechstellen für Arbeitgeber

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Institut der deutschen Wirtschaft)


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