13.01.2022 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Bericht: Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) und die Überwachungsstellen der Länder haben im Jahr 2021 Webauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen überprüft und nun gemäß EU-Vorgaben einen ersten Bericht vorgelegt.

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen. Sie gibt Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit vor und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer stichprobenartigen Überprüfung und Berichterstattung im Abstand von drei Jahren.

Maßstab für die Konformitätsbewertung ist die Europäische Norm DIN-EN 301 549, die sich auf Anforderungen der Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG 2.1) bezieht. Die WCAG sind ein auf internationaler Ebene erarbeiteter Katalog von Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit mit den folgenden vier Schwerpunkten:

  • Wahrnehmbarkeit,
  • Bedienbarkeit,
  • Verständlichkeit,
  • Robustheit.

Der erste Bericht für Deutschland liegt nun vor. Er umfasst die Prüfungsergebnisse des ersten Überwachungszeitraumes vom 1. Januar 2020 bis 22. Dezember 2021. Insgesamt 1762 Webauftritte und 57 mobile Anwendungen wurden geprüft und bewertet. Der Bericht zeigt, dass es noch eine Reihe von Defiziten bei der digitalen Barrierefreiheit von Ämtern und Behörden in Deutschland gibt. Bei keiner Prüfung habe eine vollständige Konformität zu den bestehenden Standards festgestellt werden können, heißt es in dem Bericht. Insbesondere sei deutlich geworden, dass für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente nicht nur intensive Fortbildungen, sondern auch Softwareunterstützung unumgänglich sei. Bei einer erheblichen Anzahl von Prüfobjekten fehlte auch die Erklärung zur Barrierefreiheit oder war lückenhaft.

Die Überwachungsstellen haben die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse beraten und dabei aufgezeigt, wie eine vollständige Konformität zur Barrierefreiheit erreicht werden kann. In den kommenden Überwachungszeiträumen soll die Anzahl von Prüfungen deutlich ansteigen.

Zum Bericht auf der Website des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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