06.07.2015 Politik

Bericht des Expertenbeirats zum Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang Juli eine Themenseite zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs aktualisiert. Die Seite stellt die bisherigen Vorbereitungen und Ergebnisse des Expertenbeirats vor. Berichte und weiterführende Materialien wie Expertisen und Studienberichte stehen zum Download zur Verfügung.

Ein Beirat hatte bereits von 2006 bis 2009 Vorarbeiten für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geleistet. Bis 2013 war ein Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der Klärung von weiteren Fach- und Detailfragen beauftragt.

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren sollen künftig alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen. Dabei soll der Grad der Selbständigkeit des Menschen im Mittelpunkt stehen, und nicht wie bisher der zeitliche Aufwand für einzelne, vorwiegend auf körperliche Beeinträchtigungen bezogene Maßnahmen. 

In zwei Modellprojekten wurde das neue Begutachtungsassesment (NBA) in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen getestet. Die Ergebnisse liegen seit April 2015 vor und werden bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz berücksichtigt.

Themenseite "Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Der Bericht des Expertenbeirats" des Bundesministeriums für Gesundheit

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)


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