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Der Inklusionsbeirat hat auf seiner Konferenz am 3. Juni 2013 ein Fazit seiner Arbeit in den Jahren 2010 bis 2013 gezogen und dazu einen Bericht veröffentlicht.
Der Inklusionsbeirat und die ihm zuarbeitenden Fachausschüsse sind der Kern der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN-Behindertenkonvention, die seit 2008 beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelt ist. Hier werden Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden.
Die Staatliche Koordinierungsstelle ist die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Ihr ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die öffentliche Bewusstseinsbildung. Die Koordinierungsstelle soll über die UN-Behindertenrechtskonvention und den zugrundeliegenden Inklusionsgedanken informieren.
(Quelle: Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung)
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