30.06.2013 Politik

Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Das Kabinett hat im April 2013 den Entwurf eines „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ beschlossen.

Durch das Gesetz sollen Probleme gelöst werden, die mit der Einführung der Versicherungspflicht für Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2007 für vorher nicht versicherte Personen in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung entstanden sind.

Seither ist eine Kündigung der Krankenversicherung wegen Beitragsschulden für beide Seiten nicht mehr möglich. In der Folge sind sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten, die sich aus unterschiedlichen Gründen zur Entrichtung ihrer Beiträge nicht in der Lage sahen, zum Teil erhebliche Beitragsrückstände entstanden.

Anfang Mai 2013 hat der Bundesrat über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung beraten. Die Länder zeigen sich mit den Plänen weitgehend einverstanden.

Der Bundesrat will allerdings prüfen lassen, wie Ungleichbehandlungen von Alt- und Neuschuldnern zu vermeiden sind und wie mitversicherte Kinder im Notlagentarif einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz erhalten können.

Der Gesetzentwurf soll für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent herabsetzen. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.

Das Gesetzgebungsverfahren im Überblick

(Quelle: Bundesrat/Deutscher Bundestag)


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