23.07.2019 Politik

Bilanz zum Abbau von Barrieren nach drei Jahren BGG-Novelle

Die Bundesregierung hat kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Themen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie geantwortet (Bundestags-Drucksache 19/11659).

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts traten zum 19. Juli 2016 Neuerungen wie die Einrichtung der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die Aufnahme der Förderung der Partizipation sowie die Einrichtung der Schlichtungsstelle BGG in Kraft. In einer Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 19/10860) hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 34 Fragen zur Bilanz nach drei Jahren der Gesetzesnovelle und zur Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie gestellt. Die Bundesregierung hat ihre Antwort am 15. Juli 2019 veröffentlicht.

Hinsichtlich Zwischenergebnissen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung zur Wirkung des BGG verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass detaillierte Informationen nach Durchführung der Evaluation, die innerhalb von sechs Jahren nach Verkündung des Gesetzes vorzunehmen ist, vorliegen werden. Im Übrigen verwies sie auf die Tätigkeitsberichte der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Schlichtungsstelle BGG.

Zur Frage, bei welchen Beteiligungsgesellschaften der Bundesrepublik Deutschland die Bundesregierung auf die angemessene Berücksichtigung der Ziele des BGG mit welchen Ergebnissen hingewirkt hat, wurde geantwortet, dass zum großen Teil in der überwiegenden Zahl der 344 Beteiligungsgesellschaften Maßnahmen zum Abbau von Barrieren ergriffen wurden. Diese reichen von Informationen über die Inhalte der Novellierung des BGG seitens der Gesellschafter bis hin zu umfassenden Programmen zur Barrierefreiheit.

Bezüglich des Schlichtungsverfahrens nach § 16 BGG habe es 68 Konflikte um Teilhabe- und andere Sozialleistungen gegeben, wovon in 29 Verfahren eine (zumindest teilweise) Einigung zwischen den Beteiligten erzielt wurde. Acht der 68 Verfahren betrafen Verstöße gegen die Fristen zur Zuständigkeitsklärung und Bedarfsfeststellung nach §§ 14, 15 und 18 SGB IX).

Weitere Fragen betrafen u. a.

  • Änderungsvorschläge der Schlichtungsstelle, die diese in ihrem Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht hatte (z. B. Bearbeitungsfristen bei Widerspruchsverfahren, Antragsberechtigung für Schwerbehindertenvertreter und -vertreterinnen),
  • den Umsetzungsstand der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie und
  • die Empfehlung zur gesetzlichen Verankerung von angemessenen Vorkehrungen im AGG nach dem Rechtsgutachten „Angemessene Vorkehrungen als Diskriminierungsdimension im Recht“ der Antidiskriminierungsstelle.

Die Bundesregierung gab an, dass die Änderungsvorschläge der Schlichtungsstelle BGG geprüft werden und sie sich über die Schritte und Zeitplanung der Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie alsbald verständigen werde. Detailfragen zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Vom Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle ist die Bundesregierung nicht überzeugt und leitet daraus keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab. Die Bundesregierung ist der Meinung, in diesem Gutachten seien die Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen in § 7 Abs. 2 BGG übersehen worden.

Weiterführende Links:

Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/10860)

Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/11659)

Rechtsgutachten Antidiskriminierungsstelle: Angemessene Vorkehrungen als Diskriminierungsdimension im Recht

Jahresbericht 2018 Schlichtungsstelle BGG

Forschungsgutachten Schlichtungsstelle BGG: Angemessene Vorkehrungen und Sozialrecht

(Quellen: Deutscher Bundestag, Antidiskriminierungsstelle, Schlichtungsstelle BGG)


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