20.07.2018 Politik

BMAS: Erste Ergänzungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Entwurf zu ersten Ergänzungen im BTHG erstellt. Darauf weist das Projekt „Umsetzungsbegleitung BTHG“ in seinem Juli-Newsletter hin.

Die Ergänzungen betreffen Regelungen im Sozialgesetzbuch SGB IX und SGB XII:

  • Fortführung der Hilfe zur Betreuung in einer Pflegefamilie
  • Einführung eines Prüfrechts für die Träger der Sozialhilfe bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen
  • Klarstellung, dass Leistungserbringer zur Mitwirkung bei Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen verpflichtet sind, und Einführung einer Rechtsgrundlage zum Austausch von Sozialdaten zwischen den Trägern der Eingliederungs-/Sozialhilfe und der Heimaufsicht
  • Erweiterung des Straftatenkatalogs im SGB XII und SGB IX

Die geplanten Änderungen werden im Rahmen des „Gesetzentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ voraussichtlich am 5. September 2018 ins Bundeskabinett eingebracht. Sie sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, heißt es auf einer Übersichtsseite des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, die unter folgendem Link abrufbar ist: Gesetzentwurf zur Ergänzung des BTHG.

(Quelle: Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG)


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