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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Entwurf zu ersten Ergänzungen im BTHG erstellt. Darauf weist das Projekt „Umsetzungsbegleitung BTHG“ in seinem Juli-Newsletter hin.
Die Ergänzungen betreffen Regelungen im Sozialgesetzbuch SGB IX und SGB XII:
Die geplanten Änderungen werden im Rahmen des „Gesetzentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ voraussichtlich am 5. September 2018 ins Bundeskabinett eingebracht. Sie sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, heißt es auf einer Übersichtsseite des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, die unter folgendem Link abrufbar ist: Gesetzentwurf zur Ergänzung des BTHG.
(Quelle: Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG)
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