18.08.2017 Politik

BMAS informiert über das Partizipationskonzept zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Menschen mit Behinderungen sollen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) einbezogen werden. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Partizipationskonzept entwickelt, das ihre Beteiligung in Gremien sowie in konkreten Umsetzungsvorhaben nach Art. 25 BTHG beschreibt.

Das BMAS führt dazu die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen (Teilhabebeirat) auf. Dieser befasse sich in seinen Sitzungen mit dem Stand zur Umsetzung des BTHG.

Die Anliegen behinderter Menschen sollen außerdem durch den Deutschen Behinderten Rat und die Behindertenbeauftragte in die Länder-Bund-Arbeitsgruppe BTHG (LBAG BTHG) eingebracht werden. Die LBAG koordiniert die Umsetzung der Eingliederungshilfe zwischen Bund und Ländern.

Bei konkreten wissenschaftlichen Umsetzungsvorhaben und Modellprojekten sowie Evaluationen sollen Menschen mit Behinderungen bzw. ihre Verbände u. a. als Betroffenenvertreter in (Projekt-)Beiräten mitwirken oder bei der Durchführung von Projekten vor Ort und bei Evaluationsmaßnahmen oder Partizipationsgesprächen einbezogen werden.

So wird beispielsweise der Deutsche Verein für das Projekt "Umsetzungsbegleitung des Bundesteilhabegesetzes" einen Projektbeirat einrichten, in den voraussichtlich zwei Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen berufen werden. Ziel der Umsetzungsbegleitung ist die Begleitung der zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen in die fachliche Praxis.

Weitere Informationen zu den Beteiligungsformen sind auf der Seite www.gemeinsam-einfach-machen.de zu finden.

(Quelle: BMAS)


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