25.05.2022 Politik

BMAS informiert über Soziales Entschädigungsrecht – auch in Leichter Sprache

Zum 1. Januar 2024 wird es mit dem SGB XIV ein neues Sozialgesetzbuch geben. Ziel ist die Verbesserung und Bündelung des Rechts der Sozialen Entschädigung in einem eigenen Buch. Derzeit ist das Soziale Entschädigungsrecht vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt. Über die bestehenden Regelungen, neue Entwicklungen, Beratungsstellen und Verfahrensabläufe informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat eine Broschüre in Leichter Sprache zum Thema veröffentlicht.

Menschen, die in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs oder durch dessen Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung haben. Das kann auch für deren Hinterbliebene gelten. Gemeint sind z. B. Soldatinnen oder Soldaten, Opfer von Gewalttaten, sexuellem Missbrauch, Brandstiftung und Terror, ehemalige politische Gefangene der DDR oder – nach dem Infektionsschutzgesetz – Menschen, die einen Impf-Schaden erlitten haben. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 können Leistungen auch dann in Frage kommen, wenn sich die Gewalttat nicht in Deutschland, sondern im Staat des Wohnsitzes ereignet hat.

Das BVG stammt aus den 1950er-Jahren und wurde ursprünglich für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege geschaffen. Am 19. Dezember 2019 wurde das neue „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Bis das SGB XIV Anfang 2024 schrittweise in Kraft tritt, gelten u. a. noch die Regelungen des BVG und des Opferentschä­digungs­gesetzes (OEG). Bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 sind einzelne Änderungen im BVG und OEG in Kraft getreten. Sofern infolge des zu entschädigenden Ereignisses bei der betroffenen Person eine Behinderung eingetreten ist, verweist das SGB XIV auch auf das SGB IX.

Die fürsorgerischen Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht ergänzen die übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes durch besondere Hilfen im Einzelfall. Dazu hat das BMAS im Mai 2022 eine Broschüre in Leichter Sprache herausgebracht. Darin erfahren Leserinnen und Leser u. a. was Fürsorgerische Leistungen sind, wer sie bekommen kann und welche es gibt.

Eine Themenübersicht auf der Website des BMAS erklärt zum Opferentschädigungsrecht, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen erbracht werden, wo Anträge gestellt werden können, ob Fristen zu beachten sind, listet Beratungsstellen, Antragsformulare, Gesetzestexte und Info-Material.

Zu Informationen des BMAS über das Opferentschädigungsrecht

Zur Broschüre „Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung – Erklärung in Leichter Sprache“

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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