04.07.2022 Politik

BMAS: Leitlinien zur Umsetzung von Barrierefreiheit für Unternehmen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden erstmals private Dienstleister, Hersteller und Händler zur Barrierefreiheit verpflichtet. Um den Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Leitlinien erstellt.

Mit diesen Leitlinien wird den Unternehmen und Rechtsanwendern ein Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung gestellt. Von der Frage, ob man als Unternehmer in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, bis hin zu Erläuterungen, was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält, bereiten die Leitlinien die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und einer älter werdenden Kundschaft könne die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil sein, so das BMAS. Zudem erscheine es möglich, dass der Geltungsbereich des BFSG in den kommenden Jahren auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werde.

Zur Pressemitteilung „Barrierefreiheit: Leitlinien helfen Unternehmen“ auf der Website des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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