17.11.2016 Politik

BMAS-Richtlinie soll Partizipation von behinderten Menschen an politischen Entscheidungsprozessen fördern

Maßnahmen mit dem Ziel einer gleichberechtigten Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft sind für die Organisationen von Menschen mit Behinderungen auf Basis einer entsprechenden Richtlinie des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) förderfähig. Ab 2017 stehen dafür jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung. Förderanträge können ab sofort beim BMAS gestellt werden.

Das BMAS setzt damit das kürzlich novellierte Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz – BGG) um,  das sieht diese Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vorsieht, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten. Hintergrund ist die Verpflichtung Deutschlands – wie auch der die übrigen Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention –, ein Umfeld zu fördern, in dem aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht und gefördert wird.

Für die Förderung gelten folgende Grundsätze:

  • Die Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern und seit mindestens drei Jahren bestehen.
  • Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen sollen Unterstützung für ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen erhalten, um sich intensiver und nachhaltiger in gesellschaftliche und politische Gestaltungsprozesse einzubringen.
  • Künftig ist auch die Förderung von Jugendarbeit oder von Nachwuchskräften für die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen in Verbänden von Menschen mit Behinderungen möglich.

Die "Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten" wurde am 26. Oktober 2016 erlassen und am 14. November 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 Zur BMAS-Richtlinie

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS)


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