03.11.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Bochumer Institut kritisiert Gesetzesentwurf zu BTHG scharf

Die Bochumer Professorin und Leiterin des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS), Dr. Theresia Degener, zeigt sich besorgt über die mangelnde Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention im vorliegenden Gesetzesentwurf zu einem Bundesteilhabegesetz.

"Wenn die Festlegungen im Gesetz, etwa das sogenannte 'Zwangspoolen' dem subjektiven Willen des Leistungsempfängers nicht entsprechen, sind diese Regelungen völkerrechtlich nicht mehr zu vertreten", sagte sie im Rahmen einer Veranstaltung der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, auf der eine aktuelle Stellungnahme des Instituts zum Gesetzesentwurf vorgestellt wurde.

Degener machte deutlich, dass es bei den Forderungen der Menschen mit Behinderungen nicht um Sonderrechte gehe. Mit dem in Artikel 19 UN-BRK verankerten Recht auf selbstbestimmtes Leben sei kein neues Menschenrecht geschaffen worden, wohl aber ein neues Rechtsbewusstsein. "Wo wir mit wem wohnen, was wir essen, wann wir schlafen, welche Kleider wir tragen, sind Ausdrücke unserer Persönlichkeitsentfaltung und damit ein klassisches Freiheitsrecht", erklärte Degener. Die Institutsempfehlung laute daher, den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zu verabschieden.

Zur Stellungnahme von BODYS

(Quelle: Evangelische Hochschule RWL, Bochumer Zentrum für Disability Studies)


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