27.02.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

BSK fordert Ausbau barrierefreier Fernbuslinien

Sind Fernlinienbusse nicht barrierefrei, könnte dies einem Bericht des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zufolge künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. Das im Jahr 2012 geänderte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht unter anderem vor, dass in Fernlinienbussen mindestens zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer vorhanden sein müssen. Dies sei heute nur sehr selten der Fall, schreibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) in einer aktuellen Pressemitteilung zum Thema und begrüßt den Vorschlag des Ministeriums.

Das BMVI hatte in der vergangenen Woche dem Deutschen Bundestag über die Entwicklung und Zielerreichung des Personenbeförderungsgesetzes seit dem Jahr 2012 berichtet. Darunter fällt auch die Öffnung des Fernbusmarktes sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen, damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen dieses Verkehrsmittel nutzen können.

"Dass das private Busgewerbe beklagt, dass die Nachfrage zu gering sei, ist damit zu begründen, dass das Angebot von barrierefreien Bussen kaum vorhanden ist. Bisher gab es keine Sanktionsmöglichkeiten, so dass der BSK es gut findet, wenn in Zukunft bei einem Verstoß ein Bußgeld verhängt werden kann", so Maik Nothnagel, Leiter der Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse.

Der BSK hat in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg/ Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD) einen eigenen Bericht zum Stand der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen erstellt, der online unter www.barrierefreifueralle.de/bericht abrufbar ist. Neben der Auswertung von Testfahrten, fordert der BSK hier mehr Anstrengung bei der Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben, damit ab 2020 ausschließlich barrierefreie Fernlinienbusse unterwegs sind.

Der BSK begrüßt weiter, dass das BMVI zurzeit ein Handbuch erarbeitet, das Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge für eine Verbesserung der barrierefreien Infrastruktur bietet. Auch sei eine europäische Angleichung der gesetzlichen Regelungen notwendig, um den grenzüberschreitenden Busverkehr barrierefrei zu gestalten.

Der BSK hat eine Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet, welche die stufenweise Einführung der Barrierefreiheit aktiv begleitet. Die Meldestelle steht als Ansprechpartner für die verschiedenen Akteure zur Verfügung. Dies umfasst z.B. die Beratung von Reisenden mit Behinderung, die Überprüfung der Barrierefreiheit auf Fernlinienbussen durch Testfahrten, die Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten (Fernlinienbus-Hersteller, -Betreiber, Politik) sowie das Ahnden von Missständen bei nicht barrierefreien Fernlinienbussen.

Weitere Informationen:

Webseite "Barrierefrei für alle" des BSK

Bericht des Bundesverkehrsministeriums an den Deutschen Bundestag vom 13.02.2017

(Quellen: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Deutscher Bundestag)


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