06.12.2016 Politik

BTHG: Sozialrechtsexperte Dr. Harry Fuchs zieht erste Bilanz

Im Interview mit dem Online-Portal kobinet Nachrichten äußerte sich Dr. Harry Fuchs kritisch zum vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz. Die Vorgabe des Koalitionsvertrages, behinderte Menschen aus dem Fürsorgesystem herauszulösen, sei damit nicht umgesetzt worden.

Stattdessen würden die Wesensmerkmale des bisherigen Fürsorgerechts beibehalten, so der Sachverständige im Sozialrecht gegenüber Ottmar Miles-Paul von der Kooperation Behinderter im Internet e.V. (kobinet). Die mit dem SGB IX von 2001 verbundene trägerübergreifende Einheitlichkeit des Teilhaberechts werde indes aufgegeben. „Das SGB IX von 2016 stärkt insbesondere die neuen Träger der Eingliederungshilfe und schwächt im Verhältnis dazu die Stellung behinderter Menschen und ihre Selbstbestimmung.“

Kritisch äußerte sich Fuchs auch zu den Regelungen der gemeinschaftlichen Leistungserbringung im Rahmen einer Gesamtplanung. Zwar sei zu den durch den Träger der Eingliederungshilfe zu berücksichtigen Kriterien die „gewünschte Wohnform“ hinzugekommen. „An dem entscheidenden Faktum, dass diese Kriterien insgesamt nur ‚angemessen‘ zu berücksichtigen sind, hat sich allerdings nichts geändert.“ Dies sei mit Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, da das dort eingeräumte Recht der individuellen Entscheidung darüber, ob, wo, wie und mit wem man wohnen wolle, keiner Angemessenheitsprüfung unterliege.

Eine Umsetzung der UN-BRK sieht Fuchs als unverändert noch anzugehendes Vorhaben, das mit der Gesetzesreform nicht erledigt sei. Es sollte keinesfalls hingenommen werden, dass wie beim SGB IX von 2001 erst nach 15 Jahren eine „eher randständige politische Diskussion zu den Vollzugsdefiziten“ geführt werde, die dann noch in die falsche Richtung gehe und ohne wirklichen Erfolg bleibe.

Der Dipl. Verwaltungswirt, Abteilungsdirektor a.D., Sachverständige, Sozialexperte, Rehabilitations-, Organisations- und Verwaltungswissenschaftler Harry Fuchs hat an der Entstehung des Sozialgesetzbuch SGB IX von 2001 mitgewirkt und brachte sich auch in seine Reform beratend ein.

Link zum vollständigen Interview mit Dr. Harry Fuchs

(Quelle: kobinet Nachrichten)


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