Budgetverordnung (BudgetV)
Die Verordnung zur Durchführung des Paragrafen 17, Abs. 2 bis 4, des Neunten Buches Sozialgesetzbuch regelt die Ausführung von Leistungen in Form Persönlicher Budgets.
Die Budgetverordnung regelt auch den Inhalt Persönlicher Budgets, das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger.
Budgetverordnung vom 27. Mai 2004 (BGBl. I S. 1055)
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Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Juris GmbH
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