14.05.2004 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Budgetverordnung (BudgetV)

Die Verordnung zur Durchführung des Paragrafen 17, Abs. 2 bis 4, des Neunten Buches Sozialgesetzbuch regelt die Ausführung von Leistungen in Form Persönlicher Budgets.

Die Budgetverordnung regelt auch den Inhalt Persönlicher Budgets, das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger.

Budgetverordnung vom 27. Mai 2004 (BGBl. I S. 1055)

Hier finden Sie den Gesetzestext auf den Seiten von Juris.

Hier können Sie das Gesetz als PDF direkt herunterladen.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Juris GmbH


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.