19.01.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Bündnis 90/Die Grünen: Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des BGG kein Quantensprung für Barrierefreiheit

Der am 13. Januar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichtstellungsgesetzes (BGG) sei "kein Quantensprung zu umfassender Barrierefreiheit", kritisiert Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung. Indem die Privatwirtschaft und private Anbieter weiterhin nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, ignoriere die Bundesregierung einen wesentlichen Kritikpunkt des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Der Gesetzentwurf verpflichte vor allem die Verwaltung des Bundes zur Barrierefreiheit. Die Privatwirtschaft und private Anbieter blieben weiterhin außen vor. Von Einkaufszentren, Arztpraxen oder Cafés könne somit auch weiterhin keine Barrierefreiheit eingefordert werden.

Auch gebe es keine Frist, Barrieren in bereits bestehenden Gebäuden des Bundes abzubauen. Solche Barrieren müssten lediglich innerhalb von fünf Jahren benannt werden. Rüffer bezeichnet diese Regelung als "geradezu lächerlich".

Zu begrüßen sei, dass Bescheide, beispielsweise vom Jobcenter, nun in Leichter Sprache erläutert werden müssen (ab dem Jahr 2018). Die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten könne zwar die Hemmschwelle senken, sich über Benachteiligungen zu beschweren, doch auch hier bleibe der private Sektor außen vor.

Als Fazit heißt es in der Pressemitteilung, der Gesetzentwurf bleibe weit hinter den Erwartungen und dem, was nach der Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention nötig gewesen wäre, zurück.

Pressemitteilung "Kein Quantensprung für Barrierefreiheit" vom 13.01.2015

(Quelle: Pressedienst Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag)


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