04.12.2015 Politik

Bündnis 90/Die Grünen positionieren sich zum Bundesteilhabegesetz

Die Grüne Bundestagsfraktion hat am 23.11.2015 ein Positionspapier zum geplanten Bundesteilhabegesetz beschlossen.

Das Bundesteilhabegesetz müsse weit mehr neu regeln als allein technische Abläufe, heißt es in dem Papier. Vielmehr gehe es darum, Teilhabeleistungen grundsätzlich so zu modernisieren, dass auch behinderte Menschen ihre Menschenrechte uneingeschränkt wahrnehmen könnten. 

Das siebenseitige Beschlusspapier führt folgende Forderungen näher aus:

  • Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts
  • Verzicht der Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts
  • Gesetzliche Verankerung eines einheitlichen Behinderungsbegriffes
  • Bundeseinheitliche Bedarfsermittlung
  • Ermöglichung des inklusiven Lebens im Quartier
  • Trennung der Fachleistungen von anderen Aufwendungen
  • Anpassung von Pflegeleistungen
  • Bessere Durchsetzung des bestehenden Wunsch- und Wahlrechts
  • Einrichtung einer Federführung der Leistungsträger zur verbesserten Koordinierung

In Fragen der Finanzierung sieht die Fraktion den Bund stärker in der Pflicht. Gelder müssten sowohl die Kommununen als auch die Leistungsträger entlasten. Insbesondere die Eingliederungshilfe sei stark beansprucht. Hier gelte es auf die Wahrnehmung bestehender Leistungspflichten durch Rehabilitationsträger wie etwa die Sozialversicherungen hinzuwirken.

Zum Fraktionsbeschluss (PDF)auf der Webseite der Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

(Quelle: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion)


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