25.01.2019 Politik

Bundesgesetzblatt soll barrierefrei werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, die Online-Ausgabe des Bundesgesetzblattes bis zum Jahr 2022 für Nutzerinnen und Nutzer kosten- und barrierefrei anzubieten. Derzeit ist die Nutzung nur eingeschränkt möglich.

Alle Gesetze auf Bundesebene müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erst dann ist das Gesetz geltendes Recht. Im Juli 2018 hat der Deutsche Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. „Von dieser Vorschrift zur Barrierefreiheit dürfte die derzeitige Online-Version des Bundesgesetzblattes allerdings nicht umfasst sein“, schließt die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Herausgeber des Bundesgesetzblattes plant nun einen erleichterten Zugriff: „Wir schaffen eine Plattform, auf der jede Bürgerin und jeder Bürger kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt zugreifen kann“, sagte Justizministerin Katarina Barley der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) im Dezember 2018. Die Aufbereitung als für sie barrierefreies Format fordern Interessierte mit Sehbeeinträchtigung schon länger.

Der Bund sei am Bundesanzeiger Verlag, der das Bundesgesetzblatt veröffentlicht, inzwischen nicht mehr beteiligt, erläutert die F.A.Z. Der Verlag gehöre seit 2006 zur DuMont Mediengruppe. Diese stellt Gesetze und Verordnungen des Bundes, Erlasse und Geschäftsordnungen sowie die abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge zwar kostenlos zur Verfügung. PDF-Dokumente sind aber weder barrierefrei, noch können Bürger sie kostenfrei kopieren, richtig durchsuchen oder ausdrucken. Einige der Funktionen werden kostenpflichtig über ein Jahresabo bereitgestellt.

Die Webseite gesetze-im-internet.de sei bereits barrierefrei nutzbar, erklärt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Sie gibt den jeweils aktuellen Gesetzesstand wieder und wird ebenfalls vom Bundesjustizministerium herausgegeben. Allerdings umfasst die Sammlung nicht alle Inhalte, die das Bundesgesetzblatt zur Verfügung stellt.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bundesfachstelle Barrierefreiheit)


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