29.06.2016 Politik

Bundeskabinett beschließt Bundesteilhabegesetz und Nationalen Aktionsplan 2.0

Das Bundeskabinett hat gestern das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und den Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) beschlossen. Damit soll die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben und den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden. Zahlreiche Verbände und Betroffenenorganisationen hatten den Referentenentwurf im Vorfeld massiv kritisiert.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bezeichnete das Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen als „eine der großen sozialpolitischen Reformen“ dieser Legislaturperiode. Zusammen mit dem NAP 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz werde damit der Weg in eine inklusive Gesellschaft bereitet.

Die wesentlichen Neuregelungen des BTHG betreffen unter anderem die Einkommens- und Vermögensanrechnung für Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Sie sollen künftig bis zu 50.000 Euro zurücklegen dürfen, allerdings reduziert sich der Betrag auf 25.000 Euro, wenn sie auch noch Hilfen zur Pflege beziehen.

Mit dem neuen Gesetz soll künftig ein Reha-Antrag ausreichen, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Die Zusammenarbeit der Reha-Träger werde straffer geregelt um Leistungen „wie aus einer Hand“ zu erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Weiter sollen eine unabhängige Teilhabeberatung und ein Budget für Arbeit eingeführt werden. Die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten werden gestärkt.

Der NAP 2.0 knüpft an den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 an. Er sieht unter anderem vor, die Barrierefreiheit in Gesundheitseinrichtungen (bspw. Arztpraxen) zu verbessern. Außerdem sind beschäftigungspolitische Programme geplant, für die in den kommenden Jahren rund 230 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds bereitgestellt werden. Mit einer Repräsentativbefragung sollen erstmals umfassende Daten über die tatsächliche Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gewonnen werden. Dabei sollen auch Menschen in Einrichtungen mit in die Befragung einbezogen werden.

Verena Bentele, Behindertenbeauftragte des Bundes, bezeichnete den Beschluss in einer Pressemitteilung als „wichtige Etappe nach vielen Jahren Stillstand“. Allerdings geht ihr das Gesetz nicht weit genug. Sie setzt auf das parlamentarische Verfahren, um Nachbesserungen durchzusetzen. Unter anderem müsse sichergestellt werden, dass auch in Zukunft alle Menschen mit hohem Assistenzbedarf selbst entscheiden können, wo sie wohnen und welche Assistenz sie erhalten wollen. Eine Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises und ein Zurückfahren der Leistungen dürfe es nicht geben, betonte Bentele.

Bereits im Vorfeld war der Referentenentwurf bei zahlreichen Verbänden und Betroffenenorganisationen auf massive Kritik gestoßen. Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz mit Stellungnahmen von Verbänden und Fachbeiträgen zum neuen Gesetz gibt es auf der Themenseite „Bundesteilhabegesetz“.

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) – Stand: 22.06.2016

Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung (NAP 2.0)

Weitere Informationen zur Kabinettsfassung des Bundesteilhabegesetzes, eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen sowie Informationen über den NAP 2.0 gibt es auf derSchwerpunktseite Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesbehindertenbeauftragte)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.