14.07.2015 Politik

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht Abschlussbericht zur AG Bundesteilhabegesetz

Der Bericht beleuchtet das Vorgehen der Arbeitsgruppe und den Verlauf der insgesamt neun Sitzungen zwischen Juli 2014 und April 2015 sowie die Ergebnisse und daraus resultierenden Handlungsbedarfe. Er umfasst Stellungnahmen aller Mitglieder der Arbeitsgruppe.

Die umfassende Dokumentation in zwei Teilen (A und B) ist eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung der Eckpunkte einer Reform des Teilhaberechts. Sie beinhaltet alle Arbeitspapiere, Sitzungsprotokolle und Stellungnahmen der Mitglieder der Arbeitsgruppe. Verteten waren neben Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden die Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern, Sozialpartnern, Bund, Ländern und Kommunen sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele.

Mit dem Bundesteilhabegesetz soll nach Aussage des BMAS die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und ihre Teilhabe und Selbstbestimmung gestärkt werden. Ziel ist es, bis Ende des Jahres den Gesetzentwurf für ein reformiertes Teilhaberecht zu präsentieren.

Zum Abschlussbericht zur Tätigkeit der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz auf der Webseite des Mundesministeriums für Arbeit und Soziales

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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