Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Der Bundesrat hat am 25. September 2015 eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Pflegereform beschlossen. Er fordert, insgesamt 60 "Modellkommunen Pflege" zu schaffen, die die Beratungsansprüche und -pflichten nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern in ein Gesamtkonzept einbinden. Die Stellungnahme ist in einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag vom 29. September nachzulesen, zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung.
Forderungen des Bundesrats:
Generell sei mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung "die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen" (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf.
Die Länder hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der Systeme SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) genau analysiert und bewertet werden müssten. Es wäre dringend geboten gewesen, bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeversicherungsrecht auch die Übertragung auf das Sozialhilferecht umzusetzen. Der Bundesrat bedauere, dass die Bundesregierung dies nicht getan habe.
In der Erwiderung der Bundesregierung heißt es, hinsichtlich der erforderlichen Anpassungen im SGB XII werde zeitnah ein separater Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzes vorgelegt, dessen Regelungen zum 1. Januar 2017 zeitgleich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft treten sollen.
Weitere Informationen:
(Quellen: Deutscher Bundestag - Heute im Bundestag Nr. 497/Bundesrat)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!