22.03.2013 Politik

Bundesrat fordert Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes

In einem Beschluss vom 22. März 2013 fordert der Bundesrat die "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes". Demnach soll der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe übernehmen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der UN-BRK und dem Leitbild der Teilhabe nicht mehr zeitgemäß ist, Menschen mit Behinderung auf das System der Sozialhilfe zu verweisen. In dem Beschluss heißt es, Behinderung sei ein Lebensrisiko, das jeden Menschen jederzeit treffen könne.

Es erscheine deshalb nicht folgerichtig, die Teilhabe von behinderten Menschen dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen. Die Umsetzung der Eingliederungshilfereform und die Kostenübernahme des Bundes müssen nach Meinung des Bundesrates deshalb in einem Bundesleistungsgesetz erfolgen, um die Menschen mit Behinderung aus dem "Fürsorgesystem" herauszuführen.

Der Bund habe nicht zuletzt mit der Unterzeichnung der UN-BRK für Menschen mit Behinderung anerkannt, dass Teilhabe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. 

Bundesratsdrucksache 282/12 (Beschluss)

(Quelle: Bundesrat)

 

 

 


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