19.12.2016 Politik

Bundesrat stimmt Bundesteilhabegesetz zu

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) erteilt. Dessen erste Regelungen können nun nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

In einer Entschließung zu ihrem Beschluss des BTHG begrüßt die Länderkammer die Aufnahme einer Evaluation der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in den Jahren 2017 bis 2021 für die zentralen neuen Leistungen im Bundesteilhabegesetz und äußert die Erwartung, dass der Bund im Lichte der Ergebnisse der Evaluation etwaige bei den Ländern oder auf kommunaler Ebene anfallende Kostensteigerungen durch das Bundesteilhabegesetz vollständig und damit auch rückwirkend sowie dauerhaft übernimmt.

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Bundesrat Drucksache 711/16 (Beschluss) vom 16.12.2016

Der Bundestag hatte das Gesetz am 1. Dezember 2016 mit einigen Änderungen gegenüber den Entwurfsfassungen beschlossen:

"Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz"

 

Weitere Informationen:

Bundesrat Drucksache 711/16 vom 02.12.2016: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)

Bundesrat zu Drucksache 711/16 vom 02.12.2016: Beschluss des Deutschen Bundestages "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) - Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD

Bundesrat Drucksache 711/1/16 vom 08.12.2016: Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 2 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 (Bundesteilhabegesetz)

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 (Bundesteilhabegesetz)

(Quelle: www.bundesrat.de)

(Diese Nachricht wurde am 20.12.2016 aktualisiert)


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