09.11.2018 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Bundesregierung verabschiedet Rentenpaket

Sicherung des Rentenniveaus, Beitragsdeckelung, Änderungen bei Erziehungszeiten und Erwerbsminderungsrenten: Ein ganzes Bündel an Maßnahmen hat der Deutsche Bundestag am 8. November 2018 mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) verabschiedet.

Zentral dabei: Das Rentenniveau und zukünftige Beitragssätze zur Rentenversicherung. Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten. Es gibt an, wie hoch eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttolohn eines Arbeitsnehmers ist. Der heutige Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 Prozent soll bis 2025 auf höchstens 20 Prozent steigen. Die eigentlich wichtige Frage, was mit der Rente nach 2025 passiere, werde aber nicht angegangen, sagte der Rentenexperte Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin im Gespräch mit tagesschau.de.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Für Menschen mit Behinderungen und einem erhöhten Risiko von Erwerbsminderung (EM) bedeutet das Rentenpaket eine bessere Absicherung – sofern sie nicht bereits EM-Rente beziehen. 2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert. „Das ist eine spürbare Verbesserung für eine Gruppe von Menschen, die einem hohen Risiko von Altersarmut ausgesetzt ist", zitiert tagesschau.de Johannes Geyer. Von der Verbesserung erfasst werden Menschen, deren EM-Rente ab dem 1. Januar 2019 beginnt. Hat eine EM-Rente vor diesem Zeitpunkt begonnen und wird nach dem 31. Dezember 2018 lediglich verlängert (bei befristeten EM-Renten), bleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2019. Diese Betroffenen werden nicht von der Verbesserung erfasst. „Damit werden diejenigen benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind", hatte der Sachverständige Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel bereits im Gesetzgebungsprozess gewarnt.

Entlastung für Geringverdiener und Eltern

Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind.

Künftig zahlen sogenannte Midi-Jobber mit einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Bisher ging das nur bis zu einem Entgelt von 850 Euro. Zudem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Alterssicherung nach dem Jahr 2025

Für die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingesetzt. Die Kommission wird bis Frühjahr 2020 Vorschläge entwickeln, wie die Alterssicherung nach 2025 leistungs- und tragfähig bleiben soll. Sie hat ihre Arbeit am 6. Juni 2018 aufgenommen.

Weitere Informationen

BMAS: Rentenpakt: Alle Informationen zum Rentenpakt auf einen Blick

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; tagesschau.de)


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