19.01.2017 Politik

Bundesregierung veröffentlicht Teilhabebericht 2016

Der zweite Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen ist im Januar erschienen und auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) abrufbar.

Dem Teilhabebericht zufolge tragen sowohl die Alterung der Gesellschaft als auch steigende Anteile von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Altersgruppen dazu bei, dass die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen insgesamt zugenommen hat, von rund 11 Millionen im Jahr 2005 auf knapp 12,8 Millionen im Jahr 2013.

Der Bericht macht zudem deutlich, dass die Entwicklung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen nicht in allen Lebensbereichen einheitlich verläuft. Neben erkennbaren Fortschritten gibt es auch weiterhin Nachholbedarf in wichtigen Lebensbereichen.

Folgende Lebensbereiche werden im Bericht untersucht:

  • Familie und soziales Netz
  • Bildung und Ausbildung
  • Erwerbsarbeit und Einkommen
  • Alltägliche Lebensführung
  • Gesundheit
  • Freizeit, Kultur und Sport
  • Sicherheit und Schutz der Person
  • Politische und gesellschaftliche Partizipation sowie
  • Mehrfach beeinträchtigte Lebenslagen

Dem mehr als 550 Seiten umfassenden Bericht ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse vorangestellt. Er wurde vom ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH im Auftrag des BMAS erstellt und knüpft an den ersten Teilhabebericht aus dem Jahr 2013 an. Im Wesentlichen wurden Daten aus den Jahren 2005 bis 2014 ausgewertet.

Kommentare des wissenschaftlichen Beirats geben Einblick in aktuelle, wissenschaftliche Diskurse und formulieren Erwartungen an die Inklusionspolitik in Bund und Ländern. Darüber hinaus wurden in dem Bericht zwei thematische Schwerpunkte gesetzt: das Leben von Migranten und Wohnungslosen mit Behinderungen.

Die Bundesregierung erstellt alle vier Jahre einen Bericht über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Dazu werden Daten über deren Lebenslage und den Entwicklungsstand ihrer Teilhabe ausgewertet. Damit wird die im SGB IX und in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegte Berichtspflicht erfüllt.

Zum Teilhabebericht 2016 auf der Webseite des BMAS

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Bundesbehindertenbeauftragten "Teilhabebericht der Bundesregierung zeigt anhaltende Benachteiligungen" vom 18.01.2016

Teilhabebericht 2013

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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