14.09.2018 Politik

Bundesregierung zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen

Die Fraktion DIE LINKE und mehrere Abgeordnete haben sich in einer Kleinen Anfrage kritisch mit der Beschäftigungssituation behinderter Menschen auseinandergesetzt. Die Antwort der Bundesregierung auf den Katalog von 57 Fragen zeigt, dass sich die diesbezügliche Lage zwar sowohl bei schwerbehinderten Personen als auch bei Menschen ohne Schwerbehinderung in den letzten Jahren verbessert hat. Sie offenbart aber auch, dass schwerbehinderte Personen insgesamt stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind als die Vergleichsgruppe.

Die Fragesteller wiesen in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage auf die Einschätzung von Gewerkschaften, Behinderten- und Sozialverbänden hin, dass die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen – v. a. bei schwerbehinderten Menschen – im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen viel zu hoch sei. Offen sei, ob die Bundesregierung u. a. die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) und die Empfehlungen des UN-Fachausschusses erfüllen werde. Dieser hatte im Jahr 2015 empfohlen, Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für Frauen mit Behinderungen zu schaffen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) schrittweise abzuschaffen und sicherzustellen, dass die Beschäftigung in WfbM nicht zu einer Minderung des sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung von Menschen mit Behinderung führt. Darauf nahmen mehrere Themenpunkte der Kleinen Anfrage im Einzelnen Bezug.

Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung höher

Die ersten Fragen bezogen sich auf die statistische Arbeitsmarktlage von Menschen mit Behinderungen. Aus den Antworten geht u. a. hervor, dass die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen in Deutschland von 2013 bis 2017 um 9,1 % sank, die Zahl arbeitsloser Menschen ohne Behinderung hingegen um 14,4 %. Die abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit stieg bei schwerbehinderten Menschen im selben Zeitraum von 51 auf 52 Wochen, bei der Vergleichsgruppe blieb sie bei 37 Wochen. Manche Fragen, wie die zur Höhe der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen aus WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt, konnte die Bundesregierung aufgrund fehlender statistischer Daten nicht beantworten.

Beschäftigungspolitische Instrumente im Fokus

Einen weiteren Themenblock bildeten Fragen zur Entwicklung und Effizienz beschäftigungspolitischer Instrumente der Bundesregierung zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Unter den diskutierten Instrumenten waren z. B. die Beschäftigungspflicht (§ 154 SGB IX) und die Ausgleichsabgabe (§ 160 SGB IX) im Rahmen des Schwerbehindertenrechts, das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX, die Arbeitsstättenverordnung, Inklusionsbetriebe (§ 215 SGB IX) und WfbM (§ 56 SGB IX), Unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX) und das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX).

Die Fragen waren einerseits darauf ausgerichtet, wie sich betreffenden Instrumente empirisch bewährt haben, andererseits aber auch darauf, ob sie nicht – auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention – verbessert und weiterentwickelt oder gar (wie im Fall der WfbM) grundsätzlich in Frage gestellt werden müssten.

Aus den Antworten geht u. a. hervor, dass die Ist-Beschäftigungsquote bei privaten Arbeitgebern seit 2012 bei 4,1 % stagniert; im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber beträgt die Quote 6,6 %. Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich das System der Beschäftigungspflicht bewährt, was auch am Anstieg der Beschäftigungsquote seit 2002 erkennbar ist. Sie sieht daher keinen Anlass für eine Veränderung der Regelungen.

Die Zahl der Inklusionsbetriebe hat von 2012 bis 2016 um über 20 % zugenommen. Im Bereich der Bundesagentur für Arbeit haben sich die Eintritte in Unterstütze Beschäftigung seit Einführung des Instruments im Jahr 2009 knapp verdoppelt.

Weitere Informationen

Die Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 4. September 2018 (Drucksache 19/4157) ist unter folgendem Link abrufbar: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/041/1904157.pdf.

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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