26.03.2020 Politik

Bundesregierung zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben

Im Jahresdurchschnitt 2018 waren rund 157.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/17433) auf eine Kleine Anfrage von Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion hervor (Drucksache 19/16945).

Die FDP-Fraktion erkundigte sich zu statistischen Daten über Menschen mit Behinderungen, zur Entwicklung von Erwerbsquote und Erwerbstätigenquote, zur Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderungen sowie zu Vermittlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf Ergebnisse des Mikrozensus 2013 und die Publikation zu Lebenslagen der behinderten Menschen, eine entsprechende Veröffentlichung mit Daten für das Jahr 2017 sei in Vorbereitung. Des Weiteren legt sie  die Statistik der schwerbehinderten Menschen zugrunde, die zweijährlich erhoben wird. Demnach sind sowohl die Erwerbsquote wie auch die Erwerbstätigenquote von 2013 bis 2017 leicht gestiegen:

  • Erwerbsquote: 2013 waren 54 Prozent der schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren Erwerbspersonen (dies umfasst Erwerbstätige und Erwerbslose), 2017 waren es 57,1 Prozent.
  • Erwerbstätigenquote: 50,1 Prozent der schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren waren 2013 erwerbstätig, 2017 waren es 54,4 Prozent.

Eine offizielle Arbeitslosenquote gebe es nicht, schreibt die Bundesregierung. Das relative Ausmaß der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen lasse sich jedoch anhand der Arbeitslosenquoten von schwerbehinderten Menschen auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen darstellen. Mit 11,2 Prozent im Jahr 2018 ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen immer noch deutlich höher als bei einer entsprechend berechneten personengruppenübergreifenden Referenzquote (2018: 6,5 Prozent).

Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es rund 68.000 langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen, sie machen 43 Prozent aller arbeitslosen schwerbehinderten Menschen aus. Durch Vermittlungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. durch Jobcenter kamen 2018 etwa 10 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen auf dem ersten Arbeitsmarkt zustande. Bei 90 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen war keine Vermittlung z. B. in Form von Stellenauswahl und -vorschlägen notwendig. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Personen, die sich bei der Arbeitssuche gut alleine zurechtfinden, oftmals nur Beratungs- und Informationsdienstleistungen benötigen.

Weitere Informationen

Antwort der Bundesregierung „Entwicklung der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen“ (Bundestags-Drucksache 19/17433)

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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