08.11.2019 Politik

Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz

Das Gesundheitswesen soll nach dem Willen der Bundesregierung digitaler werden. Der Bundestag hat am 7. November 2019 das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ verabschiedet. Patienten sollen künftig u. a. Gesundheits-Apps auf Rezept erhalten und Online-Sprechstunden nutzen können. Umstritten war im Vorfeld, ob Fragen des Datenschutzes hinreichend geklärt seien.

Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) sollen Grundlagen für offene und standardisierte Schnitt­stellen im Gesundheitswesen etwa zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Krankenkassen geschaffen werden. Die Selbstverwaltung erhält den Auftrag, IT-Sicherheitsstandards verbindlich festzuschreiben. Zertifizierte Dienstleister können Arztpraxen bei der Umsetzung unterstützen.

Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:

  • Der Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wahlleistungsvereinbarungen können auch elektronisch abgeschlossen werden. Außerdem können auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder aber die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden.
  • Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen lassen. Für Ärzte, die sich nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1 % ab dem 1. März 2020 auf 2,5 % erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
  • In einem Forschungsdatenzentrum sollen Abrechnungsdaten der Krankenkassen pseudonymisiert zusammengefasst werden und der Forschung zugänglich gemacht werden.
  • Digitale Anwendungen wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder weiteren Erkrankungen können von Ärzten verschrieben und von Krankenkassen erstattet werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte prüfen. Hersteller von Apps müssen nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu machen. Versicherte können sich im Umgang etwa mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte schulen lassen. Krankenkassen können auch selbst die Entwicklung digitaler Innovationen fördern.
  • Bislang erhalten Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Ärztinnen und Ärzte können künftig auf ihrer Internetseite darüber informieren, wenn sie Online-Sprechstunden anbieten.

Zudem ist geplant, dass Patientinnen und Patienten auch digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend nutzen können. In den nächsten Monaten soll ein weiteres Gesetz für den Datenschutz rund um die elektronische Patientenakte folgen.

Weitere Informationen:

Bundestag stimmt Digitale-Versorgung-Gesetz zu

Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 19/13438) und Gegenäußerung (Bundestags-Drucksache 19/13548)

Stellungnahmen zum Referentenentwurf Digitale-Versorgung-Gesetz

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur“: Bundestags-Drucksache 19/13787

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Deutscher Bundestag)


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