25.09.2015 Politik

Bundestag beschließt verstärkte Förderung von Integrationsbetrieben

Der Deutsche Bundestag hat am 24. September 2015 beschlossen, mehr Plätze in Integrationsbetrieben schaffen und den Personenkreis der dort Beschäftigten um langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen zu erweitern. Dafür sollen in den kommenden drei Jahren jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundestag folgte bei Enthaltung der Linken einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6086) zur besseren Förderung von Integrationsbetrieben. Das Sonderprogramm soll aus den Mitteln des Ausgleichsfonds finanziert werden und bis zu 4500 zusätzliche Arbeitsplätze in den betreffenden Betrieben schaffen.

Integrationsbetriebe zeichnen sich dadurch aus, dass dauerhaft 25 bis 50 Prozent ihrer Beschäftigten Menschen mit Behinderungen sind. Mit ihrer Förderung werde auch die Wahlfreiheit von behinderten Menschen gestärkt, erklärten Union und SPD. Diese könnten in Zukunft leichter zwischen Arbeit in einer Werkstatt oder in einem Integrationsbetrieb wählen. Durch den Zugang zu Integrationsbetrieben eröffne sich ein besserer Anschluss an den Ersten Arbeitsmarkt.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen Integrationsbetriebe zukünftig besonders berücksichtigt werden. Zudem ist eine Umbenennung in "Inklusionsbetriebe" geplant, um dem Paradigmenwechsel von der Integration hin zur Inklusion Rechnung zu tragen. Bundesweit sind derzeit rund 10.500 Menschen mit Behinderungen in Integrationsbetrieben beschäftigt. 

(Quelle: Deutscher Bundestag) 


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.