13.11.2015 Politik

Bundestag beschließt Zweites Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag hat am 13. November 2015 den zweiten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/6688) beschlossen. Damit wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument mit fünf Pflegegraden eingeführt. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam.

Die Linke scheiterte mit ihrem Antrag, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Pflegebegriffs vorzulegen. Ein weiterer Antrag der Linken, in dem die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege gefordert wird, wurde ebenfalls abgelehnt. Die Grünen hatten in einem Antrag gefordert, Maßnahmen gegen den Personalmangel in der Pflege zu ergreifen. Unter anderem wollten sie eine Pflege-Bürgerversicherung einführen und pflegende Angehörige stärker unterstützen. Die Linke stimmte im Bundestag gegen den Gesetzentwurf, Bündnis 90/die Grünen enthielten sich. Nach Ansicht der Opposition ist vor allem die Personalausstattung in der Pflege weiter völlig unzureichend.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.

Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet, Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereit stehen. Die Beiträge sollen anschließend bis 2022 stabil bleiben.

Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses Ende September hatten Experten vor Ungerechtigkeiten im Pflegealltag gewarnt. So könnten mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen ab 2017 benachteiligt werden.

Weitere Informationen:

  • Bundestagsdrucksache 18/5926 vom 07.09.2015

Zur Bundestagsdrucksache 18/5926

  • Bundestagsdrucksache 18/6182 vom 29.09.2015
    (Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)

Zur Bundestagsdrucksache 18/6182

  • Bundestagsdrucksache 18/6688 vom 11.11.2015
    (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss))

Zur Bundestagsdrucksache 18/6688

(Quellen: Deutscher Bundestag - Heute im Bundestag Nr. 587)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.