13.11.2019 Politik

Bundestag stimmt Angehörigen-Entlastungsgesetz zu

Kinder sollen sich künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro an Pflegeheim-Kosten für ihre Eltern beteiligen. Der Bundestag hat am 7. November 2019 dem Gesetzentwurf für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt.

Von der Neuregelung sollen künftig alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So auch Familien, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern.

Im gleichen Umfang sollen auch Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf weitere Regelungen: So ist etwa ein Budget für Ausbildung geplant. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

Weitere Informationen

Deutscher Bundestag: 124. Sitzung vom 07.11.2019, TOP 16, Angehörigen-Entlastungsgesetz

BMAS: Angehörigen-Entlastungsgesetz (Entwürfe/Stellungnahmen)

(Quelle: Bundesregierung, Deutscher Bundestag)


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