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Im Juni legte der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine Beschlussempfehlung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vor.
In der 18. Wahlperiode befassen sich Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, u. a. mit der Neustrukturierung der Finanzierung von Präventionsleistungen der Krankenkassen und Pflegekassen zur Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention.
Zur Bundestagsdrucksache 18/5261 (PDF) auf der Webseite des Deutschen Bundestages
(Quelle: Deutscher Bundestag)
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