01.07.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Bundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen

Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. hat ihre Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde gebeten, die aktuelle Stellungnahme vom 20.06.2015 für die zukünftige Erarbeitung von Eckpunkten zum Gesetzgebungsverfahren zu verwenden.

Die Deutsche Gesellschaft hat ihre im November 2014 in die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingebrachte Stellungnahme erweitert und in verschiedenen Aspekten konkretisiert. Das nun vorliegende Positionspapier "Bundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen"verdeutlicht, welche besonderen Bedürfnisse gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen für die Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben haben.

In der Anlage zum Positionspapier finden sich drei Tabellen zu "Personenzentrierter, behinderungsbedingter Mehrbedarf durch Gehörlosigkeit", "Kommunikationsorientierter Bedarf gehörloser und hochgradig hörbehinderter Menschen" sowie zur "Bedeutung einer Behinderung nach ICF der WHO".

Das Positionspapier sowie alle Anlagen finden sich auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft: Positionspapier zum Bundesteilhabegesetz 

(Quelle: Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V.)


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