27.05.2019 Sonstige Veröffentlichungen

Bundesteilhabepreis 2019: Inklusive Mobilität

Wie gewährleisten Kommunen eine barrierefreie, selbstbestimmte Mobilität für Wege zur Arbeit, zur Schule, zum Einkauf, zu Freizeitaktivitäten und wieder nach Hause? Die „Inklusive Mobilität“ ist Thema des Bundesteilhabepreises 2019. Für den Wettbewerb können bis 31. Juli Bewerbungen mit Gute-Praxis-Beispielen oder Modellprojekten eingereicht werden.

Der Bundesteilhabepreis ist Teil der „InitiativeSozialraumInklusiv“ (ISI). Einmal jährlich und erstmals 2019 werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte prämiert, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder ländliche Räume übertragbar sind. In jedem Jahr wird ein anderer Schwerpunkt gesetzt.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat die Aufgabe, den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelobten Preis auszuschreiben. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury bestimmt.

Das BMAS vergibt drei Preisgelder: 10.000 Euro für den ersten Preis, 5.000 Euro für den zweiten und 2.500 Euro für den dritten Preis. Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage am 11. und 12. November 2019 in Berlin stattfinden, dabei werden alle prämierten Beiträge vorgestellt.

Teilnahmeberechtigt für das diesjährige Thema „Inklusive Mobilität“ sind alle Akteure mit Bezug zum öffentlichen und privaten Nahverkehr, insbesondere Verkehrsdienstleister, Verkehrsträger, Verkehrsplanende, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen, die mit Gute-Praxis-Beispielen oder Modellprojekten einen inklusiven Sozialraum erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen.

Abgabeschluss für die Bewerbungen, die ausschließlich per E-Mail entgegengenommen werden, ist der 31. Juli 2019.

Weitere Informationen:

Bundesteilhabepreis 2019

Ausschreibung, Bewerbungsunterlagen und Teilhabebedingungen

Informationen zur „InitiativeSozialraumInklusiv" (ISI)

 (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)


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