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Mit einem im Februar 2016 vorgestellten Positionspapier will die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Schulbegleitung beitragen. Die Schulbegleitung habe sich in den letzten Jahren bundesweit als wichtige Leistung etabliert, die zum Gelingen eines inklusiven Schulsystems entscheidend beiträgt, schreibt die Lebenshilfe dazu auf ihrer Website.
Weiter heißt es, in Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) verpflichteten sich die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen vorzuhalten. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse Einzelner zu treffen und Menschen mit Behinderung innerhalb des Bildungssystems die notwendige Unterstützung zu leisten.
Die Schulbegleitung richte sich nach dem individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und ermögliche den Besuch der Schule bzw. den Zugang zu Bildung, so die Lebenshilfe. Schulbegleitung unterstütze damit das System Schule, insbesondere auch die schulische Inklusion.
Der Bedarf an Schulbegleitung wachse stetig, sowohl an allgemeinbildenden Schulen als auch an Förderschulen. In der Praxis führe dies vermehrt zu Problemen, unter anderem durch die Schnittstelle Schule und Eingliederungs- bzw. Jugendhilfe.
Für die Schulbegleitung fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass bundesweit
Weitere Informationen:
Positionspapier Schulbegleitung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
(Quelle: Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 4. Februar 2016)
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