17.12.2014 Politik

Bundesweiter Expertenworkshop „Zur Notwendigkeit eines kommunalen Planungsauftrages für Teilhabeleistungen – Konsequenzen für die Reform des Teilhaberechts“

Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen sind unkoordiniert und bürokratisch. Kommunen sollen im neuen Teilhaberecht die Rolle des koordinierenden Partners erhalten. Zu diesen Ergebnissen kam ein Expertenworkshop, zu dem die ZPE-Forschungsgruppe Teilhabeplanung (Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen) um Prof. Albrecht Rohrmann und Prof. Johannes Schädler am 28. November 2014 nach Kassel eingeladen hatte.

Seit einer Reihe von Jahren befasst sich das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen mit der Frage, wie die konzeptionelle Modernisierung des Leistungssystems für Menschen mit Behinderungen mit intelligenten Finanzierungsformen so verknüpft werden kann, dass die Prinzipien der Selbstbestimmung und der bedarfsgerechten Hilfe zum Tragen kommen. Grundlegend sei dabei im Anschluss an die UN-Behindertenrechtskonvention die Leitidee der Inklusion.

Die Forschungsergebnisse zeigen: Die Wirksamkeit der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen sind durch unzureichende Kooperation und Koordination der Leistungsbereiche und -anbieter erheblich beeinträchtigt. Das deutsche Rehabilitationssystem sei noch immer in hohem Maße zersplittert. Dies gehe zu Lasten der leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die oft intensiv auf Unterstützung angewiesen und dabei mit umständlicher Bürokratie konfrontiert sind.

Die ZPE-Forschungsgruppe hat in den vergangenen Jahren intensiv zum Thema der kommunalen Planung im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen geforscht und handhabbare Konzepte entwickelt. "Wir können feststellen", so Prof. Rohrmann, "dass die Gestaltungspotentiale von Kommunen im Rehabilitationssystem bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, des veränderten Behinderungsverständnisses und gestiegener Wirksamkeitserwartungen blockiert dies notwendige Innovationen hin zu flexibleren und inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten für Menschen mit Behinderungen."

Auf allen Seiten gebe es zwar viel inhaltliche Einsicht in die Notwendigkeit verbesserter Kooperation, aber auch Zurückhaltung und Sorge unter den verschiedenen Trägern der Rehabilitation, von den jeweils anderen Seite vereinnahmt zu werden, sagen Rohrmann und Schädler. Sie sind deshalb skeptisch, ob die Ergebnisse tatsächlich im Gesetzgebungsprozess Gehör finden. Sie sind aber auch überzeugt: "Die gesetzliche Verankerung kommunaler Planung und Koordination wäre ein zukunftsweisender Schritt zur Überwindung der Zuständigkeitsprobleme im Rehabilitationsbereich."

Zur ZPE-Pressemitteilung "Auf dem Weg zu einem neuen Teilhaberecht" vom 17.12.2014

(Quelle: ZPE, Universität Siegen)

 

 


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