23.09.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

bvkm sieht Defizite für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im BTHG

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vermisst die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in die Praxis. Im Rahmen seines Berliner Fachtags 2020 verabschiedete er eine Erklärung, in der er entsprechende rechtliche Grundlagen und praxistaugliche Konzepte fordert.

Aus Sicht des bvkm profitieren Menschen mit komplexen Behinderungen bisher am wenigsten von dem Paradigmenwechsel des Teilhaberechts. Der Verband fordert in seiner Berliner Erklärung „Die neue Eingliederungshilfe: Selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderung!“ daher u. a.

  • Leistungen für alle Kinder im SGB VIII zusammenzuführen und die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln;
  • die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sicherzustellen;
  • den § 43a SGB XI abzuschaffen und Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen die vollen Leistungen der Pflegeversicherung zugänglich zu machen;
  • die freie Wahl des Wohn- und Lebensortes durch Abschaffung des Kostenvorbehalts und anderer relevanter Regelungen sicherzustellen.

Neben weiteren rechtlichen Änderungen seien die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in den Blick zu nehmen. Nur mit den entsprechenden Kompetenzen könnten die Beraterinnen und Berater den Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf die erforderliche Begleitung bei der Bedarfsfeststellung und der Leistungsplanung zukommen lassen.

Ressourcen im sozialen Umfeld erschließen

Rechtliche Betreuung durch Eltern behinderter Erwachsener dürfe nicht als verlängertes Sorgerecht verstanden werden. Die Teilhabeassistenz müsse zur Sicherung und Koordinierung der Leistungserbringung, insbesondere für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, ein Casemanagement umfassen, dem neben der Planung, Organisation und Kontrolle von Einzelleistungen auch die Aufgabe der Erschließung und Nutzbarmachung von Ressourcen im sozialen Umfeld zukomme. Entsprechende fachliche Konzepte und Dienstleistungen seien auf- und auszubauen.

Darüber hinaus thematisiert der bvkm eine bessere Vernetzung der Akteure im Sozialraum, die Vielfalt der Angebote, individuelle Lösungen und Konzepte bei der Bedarfsfeststellung und Leistungserbringung sowie eine barrierefrei gestaltete Umwelt als Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe.

Zur Pressemitteilung des bvkm „BTHG muss für alle gelten! – Fachtag des bvkm zieht erste Bilanz“ und der Berliner Erklärung zum Download

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen)


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