14.05.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

CBP-Gutachten zur Rolle der Leistungserbringer im Teilhabeplan- und Gesamtplanverfahren

Der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) hat ein Kurzgutachten zu der Frage vorgelegt, wie die Leistungserbringer am Teilhabeplan und Gesamtplanverfahren beteiligt werden können.

Ziel des von Dr. Harry Fuchs (Lehrbeauftragter an den Hochschulen Düsseldorf und München) erstellten Gutachtens ist es, Transparenz in die verschiedenen vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgesehenen Verfahren zu bringen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Beteiligung der Leistungserbringerseite sichergestellt werden kann.

Nach Angaben des CBP könnten mit Blick auf u.a. die Verhandlungen der BTHG-Landesrahmenverträge einzelne Argumente aus dem Kurzgutachten genutzt werden.

Das Kurzgutachten kann hier heruntergeladen werden.

(Quelle: Webseite des CBP)


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