07.12.2022 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Das Persönliche Budget aus menschenrechtlicher Perspektive

Welche Menschenrechte liegen dem Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderungen zugrunde? Was gibt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hat sich mit den menschenrechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets auseinandergesetzt und stellt die Ergebnisse in einer Publikation vor.

Menschen mit Behinderungen können sich mit Hilfe des Persönlichen Budgets die notwendigen Leistungen zur Teilhabe eigenständig organisieren. Das ermöglicht ihnen, ein selbstbestimmteres Leben zu führen. Die 7-seitige Information Nr. 42 „Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen – Menschenrechtliche Grundlagen“ erklärt das Konzept, erläutert Problemfelder und nimmt Bezug zur UN-BRK als völkerrechtlicher Verpflichtung. Eine direkte Aussage zur Leistungsform „Persönliches Budget“ findet sich in der UN-BRK nicht. Das Modell sei jedoch geeignet, die in der UN-BRK verbrieften Rechte umzusetzen und die Ziele der Konvention zu erreichen, so das Institut.

In Deutschland gebe es insbesondere bei der Bedarfsermittlung und der Bedarfsdeckung und der damit verbundenen Höhe des Budgets Anwendungsprobleme. Dadurch werde die Aushandlung einer personenzentrierten Zielvereinbarung oft erschwert bis unmöglich gemacht. Bei der praktischen Anwendung des § 29 SGB IX als der gesetzlichen Grundlage des Persönlichen Budgets müsse der Gesetzestext deshalb im Lichte der UN-BRK ausgelegt werden – nur so könne eine konventionskonforme Anwendung sichergestellt werden, heißt es in der Information. „Kostenaspekte dürfen aus Sicht der UN-BRK bei der Bedarfsermittlung keine Rolle spielen, sondern allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommen, nämlich wenn es darum geht, ob der ermittelte Bedarf von den Pflichtenträgern in einer für sie zumutbaren Weise gedeckt werden kann.“

Deutschland könne sich hier nicht auf eine schrittweise Umsetzung der UN-BRK berufen, sondern müsse sofort die gesetzlichen Regelungen und die Verwaltungs- und Rechtspraxis des Persönlichen Budgets im erforderlichen Umfang nachbessern.

Zur Information Nr. 42 (November 2022)

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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