29.09.2022 Verwaltung, Verbände, Organisationen

DBSV: E-Roller müssen aus dem Weg

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert, dass E-Roller zukünftig nur noch an ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. In Städten blockieren E-Scooter häufig Gehwege, Radwege, Eingänge oder Zugänge zum öffentlichen Verkehr. Sie sind ein Hindernis und eine Stolpergefahr v. a. für Menschen mit Seheinschränkungen, mit Rollstuhl oder Rollator.

Deshalb fordert der DBSV, dass Städte spezielle Abstellflächen ausweisen. Diese sollten kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein. Der Verband strebt Musterklagen an und wirbt derzeit in der E-Roller-Kampagne „Kreuz & quer geht nicht mehr!“ um Unterstützung.

Der Verband beklagt, dass E-Roller mitten auf dem Gehweg stehen und liegen und Eingänge von Geschäften, U-Bahn-Zugänge oder Straßenüberquerungen blockieren. Rücksichtslos abgestellte E-Scooter seien nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen ein gefährliches Hindernis und erhebliches Unfallrisiko, sie seien auch für Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen mehr als ein Ärgernis, so der DBSV. Man brauche außerdem Gehwege ohne Stolpergefahr und genügend Platz, damit Fußgängerinnen und Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.

E-Roller mitten auf dem Gehweg in deiner Stadt (Foto: DBSV, Cornelia Weiß)
E-Roller mitten auf dem Gehweg (Foto: DBSV, Cornelia Weiß)

Häufig haben auch die Medien das Thema aufgegriffen. So schrieb etwa „Der Tagesspiegel“ am 21. Juli 2022 für Berlin, dass die Stadt zwar Regeln erlassen habe, diese seien allerdings „nur so scharf wie die Möglichkeit, sie zu kontrollieren und Unterlassungen zu ahnden“. Gemäß den Berliner Regelungen dürfen Fahrzeuge nicht mehr an Haltestellen, Kreuzungen und vor Ein- und Ausgängen abgestellt werden. Auf Gehwegen müssen grundsätzlich links oder rechts mindestens 2,30 Meter Gehweg frei bleiben, ansonsten sollen die Anbieter verpflichtet werden, die Fahrzeuge nach Meldung über eine kostenlose Hotline innerhalb von vier Stunden umzuparken, so der Tagesspiegel.

Weitere Informationen

E-Roller-Kampagne des DBSV

ADAC-Übersicht zu bestehenden Regeln fürs E-Scooter-Fahrende

(Quellen: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV, Der Tagesspiegel)


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