16.10.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

DBSV-Stellungnahme zu Festbeträgen für Sehhilfen

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geplante Anpassung der Festbeträge für Sehhilfen im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. Die kalkulierten Festbeträge seien nicht geeignet, eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten, so der DBSV in seiner Stellungnahme.

Festbeträge stellen eine besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots dar und sind so festzusetzen, dass sie eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten. Im Bereich der Sehhilfen plant der GKV-Spitzenverband nun erstmals seit 2008 eine Anpassung der Festbeträge. Bereits Ende 2018 hatte es dazu einen Entwurf gegeben, der im August 2020 in einer überarbeiteten Fassung erneut in das Mitwirkungs- und Stellungnahmeverfahren ging.

Eine bedarfsgerechte und gleichzeitig aufzahlungsfreie Versorgung sieht der DBSV in seiner Stellungnahme vom 24. September 2020 mit den künftig vorgesehenen Festbeträgen für Sehhilfen als nicht realisierbar an und befürchtet insbesondere für Menschen mit schweren Sehbeeinträchtigungen und komplexen Versorgungsbedarfen hohe Belastungen durch Aufzahlungen. Schon jetzt sei eine angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln für viele sehbehinderte Menschen nur mit Aufzahlungen möglich: „In den Beratungsstellen der Selbsthilfeorganisationen berichten sie von Zuzahlungen im höheren dreistelligen Bereich, und zwar nicht wegen einer freiwillig gewählten Sonderausstattung, sondern schlicht, weil mit den Festbeträgen keine angemessene Versorgung möglich ist“, heißt es in der DBSV-Stellungnahme. Versicherte erhielten oft auch von den Krankenkassen keine Auskünfte darüber, wie eine Versorgung ohne Mehrbeträge erfolgen könne.

Preissteigerungen, Beratung und Erprobung einkalkulieren

Das zur Ermittlung der aktuell geplanten Festbeträge angewandte Kalkulationsschema sei intransparent und zumindest teilweise ungeeignet, um zu sachgerechten Ergebnissen zu gelangen, so der DBSV. „Selbst wenn ggf. die Materialkosten für einzelne Produkte gesunken sein sollten, so sind zumindest beim Dienstleistungsanteil allein schon wegen der Personalkosten­steigerungen höhere Beträge anzusetzen.“

Der Verband plädiert zudem dafür, dass Beratung und Erprobung zumindest für bestimmte Sehhilfen unabhängig vom „Verkaufsinteresse“ des Leistungserbringers erbracht und finanziert werden: „Problematisch ist aus unserer Sicht, dass die sehr personalaufwendigen und damit kostenintensiven Leistungen bislang über den Festbetrag des jeweiligen Hilfsmittels abgegolten werden. Das hat zur Konsequenz, dass Versicherte die Beratung und Erprobung wegen des zu geringen Festbetrages separat in Rechnung gestellt bekommen.“

Der DBSV stellt Festbetragsregelungen für Sehhilfen nicht gänzlich in Frage. Es müsse aber Standard sein, dass gesetzlich Krankenversicherte unter Berücksichtigung ihres Wunsch- und Wahlrechts zum festgesetzten Festbetrag aufzahlungsfrei versorgt werden können. 

Stellungnahmeverfahren abgeschlossen

Derzeit wertet der GKV-Spitzenverband die eingereichten Stellungnahmen aus, um nach Abschluss des Fortschreibungsverfahrens der Produktgruppe 25 „Sehhilfen“ und des Festbetragsgruppensystems sowie zu Festbeträgen für Sehhilfen zu einer Beschlussfassung zu kommen.

DBSV-Stellungnahme zur geplanten Fortschreibung der Festbeträge für Sehhilfen

(Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.; Spitzenverband Bund der Krankenkassen)


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