17.03.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

DBSV warnt: "Blindenhilfe wird zu einer Leistung zweiter Klasse2

Nach Ansicht des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) drohen blinden Menschen durch das geplante Teilhabegesetz Nachteile. Während im Zuge der Gesetzesreform die Eingliederungshilfe verändert und die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen verbessert werden sollen, sehe der neueste Gesetzesentwurf vor, die Blindenhilfe weiterhin nur Betroffenen mit Sozialhilfebedarf zu gewähren. "Damit würde die Blindenhilfe zu einer Leistung zweiter Klasse degradiert werden", schreibt der DBSV in einem Newsletter vom Februar 2016.

Der Verband hatte vorgeschlagen, im Rahmen der Teilhaberechtsreform eine bundeseinheitliche Blindengeldlösung zu etablieren, die hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen einbeziehe, heißt es in dem Schreiben weiter. Ausgangspunkt sei das ursprünglich geplante Teilhabegeld für alle Menschen mit wesentlichen Behinderungen gewesen.

Umso mehr irritiere es, dass das BMAS die Blindenhilfe – anders als die Eingliederungshilfe – nicht bei der Teilhaberechtsreform berücksichtigen wolle, erklärt der DBSV. Blinde Menschen hätten damit weiterhin nur dann Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe, wenn sie nicht mehr als 2.600 Euro angespart haben. Von den geplanten Verbesserungen der Eingliederungshilfe bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen würden sie also nicht profitieren. "Dies ist eine Schlechterstellung blinder Menschen, die wir nicht hinnehmen werden. Darin bestätigen uns auch die Reaktionen aus dem Kreis der anderen Behindertenverbände", so der DBSV.

Der DBSV, der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) und PRO RETINA Deutschland e. V. wollen sich auf Bundes- und Landesebene gemeinsam für einen zeitgemäßen Nachteilsausgleich engagieren und für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kämpfen. Sie haben sich deshalb in einem gemeinsamen Newsletter an ihre Mitglieder gewandt, der auf einem Artikel im DBSV-Verbandsmagazin „Gegenwart“, Ausgabe März 2016, basiert:

Artikel "Ehrgeiziges Reformprojekt in Schieflage"

Weitere Informationen:

Newsletter dbsv-direkt Nr. 07-16 Sechsmal die Sechs: Beim Teilhabegesetz ist Nachsitzen nötig!

Newsletter dbsv-direkt Nr. 43-15 Wird die Blindenhilfe zur Leistung 2. Klasse?

(Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband)

 


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