26.11.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutsche Rentenversicherung fördert Forschungsprojekte in der beruflichen Rehabilitation

Am 19. November 2020 veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Förderbekanntmachung, in der Forschungs- und Versorgungseinrichtungen bis zum 25. Januar 2021 aufgerufen werden, Projektskizzen für Forschungsvorhaben einzureichen. Diese sollen sich mit der Inanspruchnahme, Ausgestaltung und Wirkung von Leistungen und Prozessen der beruflichen Rehabilitation beschäftigen sowie betriebliche und arbeitsmarktbezogene Rahmenbedingungen im Blick behalten.

Die DRV fördert Forschungsvorhaben im Bereich der beruflichen Rehabilitation, denn derzeit gibt es noch zu wenig empirische, wissenschaftliche und evidenzbasierte Daten zur Beurteilung der Qualität und der möglichen Weiterentwicklung.

Mögliche Forschungsthemen

Die DRV fördert Forschungsvorhaben, die wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse generieren und zur Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung beitragen. Die möglichen Themengebiete sind:

  • Bedarf an, Zugang zu, und Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
  • Analyse und Weiterentwicklung von LTA, flankierenden Leistungen und Prozessen der beruflichen Rehabilitation
  • Wirkungen beruflicher Rehabilitation
  • Arbeitswelt und Einbindung des betrieblichen Settings

„Grundsätzlich können auch Vorhaben außerhalb der genannten Themengebiete und -felder gefördert werden, sofern diese dem Zuwendungszweck in besonderer Weise entsprechen. In der Vorhabenbeschreibung ist anzugeben, welchem/n Themengebiet/en das Projekt zuzuordnen ist“, erläutert die Bekanntmachung der DRV in den 'Richtlinien zur Förderung zum Forschungsschwerpunkt der beruflichen Rehabilitation.' Dort sind die Themengebiete ausführlich beschrieben.

Da die berufliche Rehabilitation mit ihren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stark regional geprägt ist, können die Forschungsvorhaben regional oder regionsübergreifend ausgerichtet sein. Acht Rentenversicherungsträger der Länder haben sich mit dem Bereich Rehabilitationswissenschaften der DRV Bund für diese Forschungsförderung zusammengetan.

Ein Leitfaden erläutert, wie die Projektskizze zu erstellen ist und welche Ansprechpartner bereitstehen. Die Fördermittel können als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt bis zu drei Jahre; bei länger angelegten Projekten kann der Zeitraum auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben bei den wissenschaftlichen Teilaufgaben für Personal-, Sach- und Reisemittel sowie bestimmte projektbezogene Investitionen.

Bewertung von Forschungsprojektskizzen

Die am Forschungsschwerpunkt beteiligten Förderer und ggf. externe unabhängige Gutachter bewerten die eingereichten Projektskizzen. Dabei ist von Interesse, ob die Förderziele und -voraussetzungen erfüllt werden. Bewertet wird außerdem nach den Kriterien: inhaltliche Qualität, methodische Qualität, Nutzen der Forschungsergebnisse für die Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation sowie Machbarkeit.

Weitere Informationen

Auf der Webseite der DRV zum Forschungsschwerpunkt "Berufliche Rehabilitation" finden Interessierte die Förderbekanntmachung sowie Informationen zu Antragsstellung und Ansprechpartnern.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)


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