28.06.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutscher Behindertenrat kritisiert mangelhafte Strategie für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wie wird gewährleistet, dass neue Gesetze und Verordnungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stehen? Der Deutsche Behindertenrat und weitere Vertreter eines Verbändebündnisses sehen hierzu noch keine umfassende Strategie für Deutschland. Die Verbände haben im Juni einen Kurzbericht und Vorschläge für Fragen zur zweiten Staatenprüfung vor dem Fachausschuss der UN-BRK veröffentlicht.

Barrierefreiheit, unabhängige Lebensführung, Inklusion in der Schulbildung wie auch in der Arbeitswelt und Nicht-Diskriminierung: Der Bericht schildert, wo es bei der Umsetzung der UN-BRK aus Sicht der Verbände noch Probleme gibt. Dazu zählen bspw. unterschiedliche Definitionen von Behinderung in Gesetzestexten, aber auch unterschiedliche Qualitäten bei den Aktionsplänen von Bund und Ländern.

„Die Bundesregierung lässt keine Strategie erkennen, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellen Leben für Menschen mit Behinderungen zu sichern“, heißt es in dem Bericht. „Insbesondere fehlende Umsetzungskonzepte und unzureichende Strategien müssen die Bundesregierung alarmieren“, sagte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD) und Sprecher des Deutschen Behindertenrats. Zu den weiteren Vertretern des zivilgesellschaftlichen Verbändebündnisses gehören die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die LIGA Selbstvertretung.

Über die Staatenprüfung

2015 wurde die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zum ersten Mal durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. In „Abschließenden Bemerkungen“ („Concluding Observations“) hat der Ausschuss Kritikpunkte benannt und Empfehlungen formuliert. Ab 2018 wird die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zum zweiten Mal geprüft. Auftakt hierfür ist die 20. Sitzung des Ausschusses im September, an der sich Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen beteiligen können. Die Frist zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen und Berichten endet am 31. Juli 2018. Die aus der Sitzung folgende Frageliste („List of Issues prior to reporting“) des Ausschusses wird die Grundlage für den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands im März 2019 sein. Im zweiten und dritten Berichtszyklus muss Deutschland bis 1. Oktober 2019 über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten.

Weitere Informationen

Deutscher Behindertenrat: Kurzbericht und kritische Fragen zur 2. Staatenprüfung

Monitoring-Stelle UN-BRK: Informationen zum Prüfverfahren und zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung

Frageliste in deutscher Arbeitsfassung ("List of Issues prior to reporting")

Update vom 15.02.2019:

(Quelle: Deutscher Behindertenrat, Monitoring-Stelle UN-BRK)


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